Nach den Pfingstferien wird, wie in ganz Baden-Württemberg, auch an den Heidelberger Grundschulen schrittweise der Schulbetrieb wiederaufgenommen. In den Klassenstufen 1 bis 4 findet stundenweiser Präsenzunterricht in einem rollierenden System statt. Über die genaue Ausgestaltung entscheidet die jeweilige Grundschule entsprechend der Lehrerressourcen, die zur Verfügung stehen. Außerhalb der Unterrichts- und Notbetreuungszeiten am Schulvormittag ist die Betreuung der Grundschülerinnen und Grundschüler ab 15. Juni wie folgt möglich:
Reguläres Betreuungsangebot für Grundschulkinder an Tagen mit Präsenzunterricht
Ab 15. Juni ist die reguläre päd-aktiv-Betreuung unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln an den Heidelberger Grundschulen wieder zulässig. Diese steht ausschließlich an den Tagen mit Präsenzunterricht den Kindern zur Verfügung, deren Eltern einen Vertrag mit päd-aktiv für die Betreuung abgeschlossen haben. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten können Kinder die Betreuung wieder besuchen. Eine gesonderte Anmeldung ist bei einem bestehenden Betreuungsvertrag nicht notwendig. Für die Planung bittet päd-aktiv die Eltern dennoch, die Einrichtungsleitung über die Teilnahme des Kindes an der Betreuung zu informieren. Betreuungszeiten sind abhängig von der jeweiligen Schule entweder vor und nach dem Unterricht von 7.30 bis 8.30 Uhr und 12 bis 17 Uhr oder ausschließlich nach dem Unterricht von 11.30 bis 17 Uhr.
Die Kinder werden von pädagogischem Fachpersonal in Kleingruppen mit maximal 14 Kindern (bei entsprechender Raumgröße) betreut. Für die Kinder bleiben die Gruppen weitestgehend gleichbleibend zusammengesetzt.
Fortführung der erweiterten Notbetreuung
Die erweiterte Notbetreuung steht weiterhin den Familien zur Verfügung, die laut Corona-Verordnung dazu anspruchsberechtigt sind – und zwar in den Zeiten, in denen sie keinen Präsenzunterricht haben. Die erweiterte Notbetreuung wird am Schulvormittag durch die Grundschule verantwortet und am Nachmittag durch päd-aktiv fortgeführt. An diesem Angebot können Kinder teilnehmen, deren Eltern oder deren alleinerziehender Elternteil einer systemrelevanten oder präsenzpflichtigen Tätigkeit außerhalb der Wohnung nachkommen. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Kinder, deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist. Umfassende Informationen zu den Aufnahmekriterien bietet päd-aktiv unter www.paed-aktiv.de/home-willkommen.html
Die Betreuungsregelungen gelten zunächst bis Ende Juni. Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der Corona-Verordnung in Aussicht gestellt, die dann die Grundlage für weitere Planungen zwischen dem Amt für Schule und Bildung der Stadt Heidelberg und päd-aktiv e.V. bilden wird.