Die Stadt Heidelberg hat zukünftig ein erweitertes Aufgabenfeld im Bereich Naturschutz. Dieses umfasst unter anderem die insektenfreundliche Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen, die Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln und die Realisierung eines Biotopverbundes. Der Insektenschutz steht dabei besonders im Fokus. Auslöser ist eine Änderung des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg.
Das „Gesetz zur Änderung des Natur-schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ (Biodiversitäts-stärkungsgesetz) wurde im Juli 2020 beschlossen.
Die Änderungen legte das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 14. Oktober 2020 als Information vor. Das Gesetz legt einen besonderen Fokus auf den Schutz von Insekten, welche eine zentrale Rolle im Ökosystem einnehmen. Sie sorgen beispielsweise für Bestäubung und dienen als Nahrungsquelle für Vögel und Amphibien.
Die Gesetzesänderung wurde ausgelöst durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Mai 2019. Im Anschluss erarbeiteten das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Herbst 2019 „Eckpunkte zum Insektenschutz“.